Aufgrund der aktuellen Situation hat das BTZ seine Zugänglichkeit angepasst.
Neuanfragen erhalten über das Sekretariat einen Termin für ein telefonisches Erstgespräch, bei dem Ihr Anliegen aufgegriffen wird.
Dieses Gespräch gibt Ihnen die Gelegenheit, Ihre Schwierigkeiten, die Ihres Kindes oder die eines Angehörigen zu beschreiben. Therapeut und Klient machen sich gemeinsam ein erstes Bild der Situation. Zudem werden Ihre Erwartungen an eine Begleitung im BTZ geklärt.
Im Anschluss an das Telefonat bespricht der Therapeut Ihre Anfrage mit seinen Teamkollegen und unterbreitet Ihnen anschließend einen Vorschlag für die Beratung, Therapie oder eine andere Vorgehensweise.
Beratung und Therapie können entweder im BTZ oder von zu Hause telefonisch, per Handy oder vom Computer aus stattfinden. Dies geschieht in Abstimmung mit Ihrem Therapeuten.
Alle unsere Mitarbeiter unterliegen dem Berufsgeheimnis.
Ihre Kostenbeteiligung
Die Kostenbeteiligung ist an das Einkommen des Haushalts gebunden und liegt zwischen
2 € und 20 € pro Termin. Dies gilt auch für das Erstgespräch.
Im Kinderbereich gibt es einen monatlichen Maximalbetrag, um eine zu hohe finanzielle Belastung für Familien zu vermeiden.
Verpasste Termine werden in Rechnung gestellt.
Die Honorare beim Psychiater entsprechen den gesetzlichen Tarifen und werden zum Teil durch die Krankenkasse erstattet.